Entschuldigung

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Gem. Art.22 des Feuerschutzreglementes gelten für Übungen als Entschuldigungen:

  • begründete Ortsabwesenheit
  • Krankheit oder Unfall
  • schwere Krankheit oder Unfall in der Familie
  • Militär-oder Zivilschutzdienst

Entschuldigungen sind nach Möglichkeit vor der Übung, spätestens aber innert 48h. nach versäumtem Aufgebot dem Kommandanten zuzustellen.