[ninja_form id=1]
Gem. Art.22 des Feuerschutzreglementes gelten für Übungen als Entschuldigungen:
- begründete Ortsabwesenheit
- Krankheit oder Unfall
- schwere Krankheit oder Unfall in der Familie
- Militär-oder Zivilschutzdienst
Entschuldigungen sind nach Möglichkeit vor der Übung, spätestens aber innert 48h. nach versäumtem Aufgebot dem Kommandanten zuzustellen.